Rechtliches
Affiliate-Hinweis & Werbekennzeichnung
DIREKTHÖREN ist ein verbraucherorientiertes Vergleichsportal und finanziert sich durch Affiliate-Provisionen. Diese Seite erklärt transparent, wie das funktioniert – und warum es Ihre Entscheidung nicht beeinflusst.
Was sind Affiliate-Links?
Einige Links auf dieser Website sind sogenannte Affiliate-Links (auch: Partnerlinks). Das bedeutet: Wenn Sie auf einen solchen Link klicken und anschließend beim verlinkten Anbieter ein Hörgerät kaufen oder einen Beratungstermin buchen, erhalten wir eine Vermittlungsprovision des jeweiligen Anbieters.
Für Sie als Nutzerin oder Nutzer entstehen durch Affiliate-Links keinerlei zusätzliche Kosten. Der Preis, den Sie beim Anbieter zahlen, ist identisch – unabhängig davon, ob Sie über unseren Link oder direkt zur Website des Anbieters navigieren.
Welche Links sind Affiliate-Links?
Affiliate-Links sind alle Links, die zu Buchungs- und Kaufseiten der auf DIREKTHÖREN verglichenen Direktanbieter führen, insbesondere Links zu:
- MySecondEar (mysecondear.de)
- ear.direct (ear.direct)
- Echo Hörgeräte (dein-echo.de)
- AudioMee (audiomee.de)
- audibene (audibene.de)
- PROAURIS (proauris.com)
Diese Links sind auf unserer Website nicht gesondert mit einem Icon markiert. Dieser Hinweis gilt pauschal für alle Links zu den genannten Anbietern.
Beeinflusst das unsere Bewertungen?
Nein – und das ist uns wichtig zu erklären. Unsere Bewertungen, Testergebnisse und Empfehlungen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen, Nutzerbewertungen und eigener Recherche. Die Höhe einer Provision beeinflusst weder unsere Gesamtwertung noch die Reihenfolge der Anbieter im Vergleich.
Wir haben ein wirtschaftliches Interesse daran, dass Nutzerinnen und Nutzer mit ihrer Hörgerät-Entscheidung zufrieden sind – denn nur dann vertrauen Sie unserem Portal langfristig. Fehlempfehlungen schaden unserem Geschäftsmodell mehr als sie nutzen.
Rechtliche Grundlage dieser Kennzeichnung
Diese Werbekennzeichnung erfolgt gemäß:
- § 6 Telemediengesetz (TMG): Kommerzielle Kommunikationen müssen als solche klar erkennbar sein.
- § 5a Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG): Wesentliche Informationen dürfen dem Verbraucher nicht vorenthalten werden.
- Art. 7 ICC-Kodex (Schleichwerbung): Werbung muss als solche erkennbar sein.
Kontakt bei Fragen
Wenn Sie Fragen zu unseren kommerziellen Beziehungen oder unserer Redaktionspolitik haben, schreiben Sie uns: info@direkthoeren.de
Stand: April 2026